Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kurt Müller GmbH
1 Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kurt Müller GmbH (nachfolgend nur „KMG“) einschließlich von solchen über den Webshop von KMG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die KMG mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über die von KMG angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KMG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn KMG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von KMG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann KMG innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Bei der Präsentation von Waren im Webshop handelt es sich um kein Angebot, sondern um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden, welches erst durch unsere Auftragsbestätigung als angenommen gilt. Eine Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme unsererseits dar. Der Kunde kann aus dem Sortiment von KMG Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab (Angebot). Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken des anzuhakenden Feldes „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen KMG und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von KMG vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
2.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von KMG nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2.4 Angaben von KMG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (bspw. Produktbezeichnungen, -beschreibungen oder sonstige Angaben und Werte) sowie Darstellungen desselben (bspw. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind ausdrücklich keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.5 KMG behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KMG weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von KMG diese Gegenstände vollständig an KMG zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
3 Preise und Zahlungen
3.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen bzw. im Falle eines verbindlichen Angebotes in dem darin aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Höhe sowie zzgl. anfallender Verpackungs- und Versandkosten.
3.2 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung sind Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung auf das in der Rechnung aufgeführte Konto von KMG fällig, bei Bestellungen über den Webshop ist der Rechnungsbetrag mit Bestellungsabgabe sofort zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei KMG. Leistet der Kunde trotz Mahnung nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.
3.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.4 KMG ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von KMG durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
3.5 Im Falle von Fehlbestellungen durch den Kunden ist KMG zur Rücknahme der fehlerhaft gelieferten Ware nur verpflichtet, wenn die Ware originalverpackt ist und es sich nicht um eine MHD-Ware handelt. KMG ist berechtigt, die durch die Fehlbestellung entstandenen Frachtkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Fehlbestellung nicht zu vertreten hat.
3.6 Zahlungen bei einer Bestellung über den Webshop von KMG können nach Wahl des Kunden per Vorkasse oder über Paypal erfolgen. Sofern der Kunde registriert ist, d.h. über ein eigenes Nutzerkonto verfügt, ist auch eine Zahlung per Rechnung möglich. Bei der Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erhält der Kunde nach seiner Bestellung eine Bestellbestätigung mit dem zu überweisenden Rechnungsbetrag unter Angabe der Kontoverbindung von KMG. Sofern der Kunde sich für eine Zahlung via PayPal entscheidet, wofür der Kunde ein PayPal Konto registriert und unterhalten halten muss, erfolgt die Belastung des PayPal-Kontos des Kunden mit Abschluss der Bestellung.
4 Lieferung/Verzug
4.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung der Ware ab Lager von KMG per Versand inkl. Transportversicherung auf Kosten des Kunden. Ab einem Rechnungswert von 250,00 EUR netto erfolgt die Lieferung innerhalb des Rhein-Ruhr Gebiets für den Kunden versandkostenfrei. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben trägt der Kunde. Mehrwegverpackungen (bspw. Europaletten) werden dem Kunden lediglich leihweise zur Verfügung gestellt und sind vom Kunden nach Abstimmung mit KMG zur Abholung bereitzustellen. Stellt der Kunde KMG diese nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist KMG berechtigt, auch rückwirkend eine Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.2 Von KMG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind – soweit nichts Abweichendes vereinbart – unverbindlich und stellen lediglich einen Richtwert dar.
4.3 KMG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (bspw. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffe, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die KMG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse KMG die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist KMG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber KMG vom Vertrag zurücktreten.
5 Gewährleistung; Mangelrüge
5.1 Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist KMG nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
5.2 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von KMG die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mangelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Kunde hat in jedem Fall die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
5.3 Eine im Einzelfall mit KMG vereinbarte Lieferung gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel.
5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von KMG oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
5.5 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von KMG, kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6 verlangen
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Maßgabe von § 377 HGB unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel KMG unverzüglich anzuzeigen.
6 Haftung
6.1 Die Haftung von KMG auf Schadensersatz ist – soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt – nach Maßgabe der nachfolgend in dieser Ziffer 6 bestimmten Regelungen eingeschränkt.
6.2 KMG haftet für entstehende Schäden, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von KMG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von KMG auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
6.3 Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Soweit KMG Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KMG geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die von KMG an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von KMG Eigentum von KMG. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles (Ziffer 7.7) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
7.3 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von KMG als Lieferant erfolgt und KMG unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei KMG eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im vorgenannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an KMG. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so dass KMG oder der Kunde Alleineigentum erwirbt, so überträgt die Partei, der die Hauptsache gehört, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
7.4 Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die heraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von KMG an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an KMG ab, KMG nimmt diese Abtretung hiermit an. Das gleiche gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie bspw. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. KMG ermächtigt den Kunden widerruflich, die an KMG abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. KMG darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
7.5 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von KMG hinweisen und KMG hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, KMG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde KMG gegenüber.
7.6 KMG wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei KMG.
7.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist KMG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen („Verwertungsfall“). Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, darf KMG diese Rechte nur geltend machen, wenn KMG dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen KMG und dem Kunden geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von KMG schriftlich bestätigt werden.
8.2 Der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen KMG und dem Kunden ist Köln.
8.3 Der zwischen KMG und dem Kunden geschlossene Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
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Stand: Juni 2023